Absatz eins,Die Kommission hat folgende Aufgaben:
- Ziffer einsErstattung von Empfehlungen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter Bedachtnahme auf die Ziele des Paragraph eins, und
- Ziffer 2Mitwirkung bei der Erarbeitung des Berichtes gemäß Paragraph 9, über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft im abgelaufenen Kalenderjahr (Grüner Bericht).