Absatz eins,Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat eine Kommission einzurichten. Diese Kommission besteht aus folgenden Mitgliedern:
Je ein Vertreter
- Ziffer einsder im Nationalrat vertretenen politischen Parteien,
- Ziffer 2der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs,
- Ziffer 3der Wirtschaftskammer Österreich,
- Ziffer 4der Bundesarbeitskammer,
- Ziffer 5des Österreichischen Gewerkschaftsbunds und
- Ziffer 6des Österreichischen Landarbeiterkammertags.