GATT – Genfer Protokoll (1967)
Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 456 aus 1971,
Vertrag – Multilateral
Anlage 2,
01.01.1972
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Genf, 29. Juni 1967
Sehr geehrter Herr Hammerschlag,
Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen, welche zwischen der Delegation Österreichs und der Delegation der USA im Rahmen der GATT-Handelskonferenz 1964/67 (Kennedy- Runde) stattfanden, zu beziehen. Im Verlaufe dieser Verhandlungen wurde die Frage der Inkraftsetzung der österreichischen Angebote bei Tarifnummern, die. unter die Kapitel 28–39 fallen, besprochen. Als Folge dieser Besprechungen stimmten beide Delegationen überein, dass die Vorgangsweise, welche in der Allgemeinen Bestimmung 1 des Deckblattes der Liste der österreichischen Zollzugeständnisse vorgesehen ist, für folgende Tarifnummern keine Gültigkeit hat:
Die Angebote bei diesen Tarifnummern werden in jährlichen Stufen in Kraft gesetzt, wie dies in Abschnitt römisch eins, Absatz 2 des Genfer Protokolls (1967) vorgesehen ist.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Hammerschlag, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung
Rudolf Willenpart
Mr. Robert H a m m e r s c h l a g
United States Delegation
to the Sixth Round of Trade
Negotiations in the GATT
80, rue de Lausanne
1202 Geneva
08.09.2023
10006269
NOR40244118