Kurztitel

Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2022,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

14.04.2022

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Paragraph eins,

Die angeschlossene Vereinbarung in deutscher Sprache (Anlage 1) und französischer Sprache (Anlage 2) Anmerkung, nicht dokumentiert) ist von den in ihrem Artikel 1 genannten zuständigen Behörden und Trägern anzuwenden. Die in dieser Vereinbarung umschriebenen Ansprüche und Leistungen können ab dem in Artikel 32 dieser Vereinbarung genannten Zeitpunkt auf Grund dieses Bundesgesetzes geltend gemacht werden.

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2024

Gesetzesnummer

20011882

Dokumentnummer

NOR40243741