Absatz eins,Fahrzeuge, die mit solchen Systemen ausgerüstet sind, dürfen nur verwendet werden, wenn der Lenker den für ihn vorgesehenen Platz in bestimmungsgemäßer Weise einnimmt.
Automatisiertes Fahren Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 143 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 3
02.04.2022
AutomatFahrV
90/02 Kraftfahrrecht
Absatz 3, gilt nicht für Personen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Bestimmung als Testfahrer eingesetzt worden sind vergleiche Paragraph 13, Absatz 2,).
06.04.2022
20009740
NOR40243517