- Ziffer einsdie Anzeige der beabsichtigten Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates nach Paragraph 11 a, Absatz 2 und 3 unterlässt;
- Ziffer 2die Anzeige nach Paragraph 11 a, Absatz 5, über Änderung der Bedingungen der Angaben nach Paragraph 11 a, Absatz 2 und 3 unterlässt;
- Ziffer 3den Anforderungen an ein wirksames Unternehmensführungssystem gemäß Paragraph 11 e, nicht nachkommt;
- Ziffer 4die Anzeige der Bestellung sowie jede Änderung von in Paragraph 11 f, Absatz eins, genannten Personen nach Paragraph 11 f, Absatz 3, unterlässt;
- Ziffer 5den Grundsätzen der Vergütungspolitik gemäß Paragraph 11 g, nicht nachkommt;
- Ziffer 6die Anzeige der Übertragung von Aufgaben an Dritte nach Paragraph 11 h, Absatz 4, unterlässt;
- Ziffer 7dem Auskunftsbegehren eines Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten gemäß Paragraph 19, Absatz 2, letzter Satz auch nach Mahnung nicht nachkommt;
- Ziffer 8gegenüber den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten der Informationspflicht gemäß Paragraph 19, Absatz 2 a, 3, 4 und 5 nicht nachkommt;
- Ziffer 9die Anforderungen an das Risikomanagement gemäß Paragraph 21 a, nicht erfüllt;
- Ziffer 10der Vorlagepflicht der eigenen Risikobeurteilung gemäß Paragraph 22 a, Absatz 4, nicht unverzüglich nachkommt;
- Ziffer 11die Anforderungen an die eigene Risikobeurteilung gemäß Paragraph 22 a, nicht erfüllt;
- Ziffer 12die in Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 3 a, festgelegten Grenzen verletzt;
- Ziffer 13die Anzeige der Entwidmung eines Wertpapiers gemäß Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 3 a, unterlässt;
- Ziffer 14den Veranlagungsvorschriften des Paragraph 25, zuwiderhandelt;
- Ziffer 15der Pflicht zur Veröffentlichung gemäß Paragraph 25 a, Absatz 3, nicht nachkommt;
- Ziffer 16dem Auskunftsbegehren eines beitragleistenden Arbeitgebers, eines Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten oder eines zuständigen Betriebsrates gemäß Paragraph 30 a, Absatz 2, auch nach Mahnung nicht nachkommt;
- Ziffer 17die unverzügliche Anzeige von in Paragraph 36, Absatz eins, genannten Sachverhalten an die FMA unterlässt;
- Ziffer 18Pensionskassengeschäfte durchführt, die nicht dem bewilligten Geschäftsplan entsprechen;
- Ziffer 19gegen die Verpflichtung zur Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten
- Litera abei ökologisch nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 5, der Verordnung (EU) 2020/852,
- Litera bbei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale gemäß Artikel 6, der Verordnung (EU) 2020/852 beworben werden oder
- Litera cbei anderen Finanzprodukten gemäß Artikel 7, der Verordnung (EU) 2020/852
verstößt,