Absatz einsZur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung insbesondere
- Ziffer einsFörderungen vergeben,
- Ziffer 2jährlich eine Landkarte der Bildungsinnovationen (Paragraph 15,) erstellen,
- Ziffer 3Gütesiegel für Bildungsinnovationen (Paragraph 16,) vergeben,
- Ziffer 4strategische Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung durchführen sowie
- Ziffer 5Innovationspartnerschaften eingehen, in deren Rahmen zweckgewidmete Zuwendungen an die Stiftung für qualitätsgesicherte Förderungen vorgenommen werden.