Kurztitel

Berufsfotografie-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 98 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2022

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Berufsfotografie

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Berufsfotografie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Berufsfotografin oder Berufsfotograf) oder auf Wunsch des Lehrlings geschlechtsneutral (Fachkraft im Beruf Berufsfotografie) zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022

Gesetzesnummer

20011856

Dokumentnummer

NOR40243021