Absatz eins,Die Bedingungen für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsstrukturen entsprechend ihrem Anteil an der Beschäftigung sind zu schaffen bzw. beizubehalten.
Frauenförderungsplan der Volksanwaltschaft
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2022,
K
Paragraph 2
01.03.2022
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
25.08.2023
20011827
NOR40242497