Absatz eins,Für die Implementierung der für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Ablaufprozesse erhält die GIS als einmalige pauschale Abgeltung netto:
- Ziffer einsfür die Befreiung gemäß Paragraph 2 :, 151 000 Euro,
- Ziffer 2für die Deckelung gemäß Paragraph 3 :, 127 000 Euro sowie
- Ziffer 3für die Informationspflichten gemäß Paragraph 10, samt Kommunikationsbegleitung 206 000 Euro.