Absatz eins,Diese Verordnung regelt die EAG-Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte gemäß Paragraph 72, des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 150 aus 2021,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 7 aus 2022,, und die EAG-Kostendeckelung für Haushalte gemäß Paragraph 72 a, EAG betreffend jene Kosten, welche Haushalten durch
- Ziffer einsdie Erneuerbaren-Förderpauschale,
- Ziffer 2den Erneuerbaren-Förderbeitrag und
- Ziffer 3den Grüngas-Förderbeitrag
entstehen.