Absatz eins,Zuständige Behörde im Zeitraum der Fixpreisphase gemäß Paragraph 9, Ziffer eins, ist das Zollamt Österreich. Im Zollamt Österreich ist dafür vom Bundesminister für Finanzen bis 1. April 2022 das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel als selbstständige Einheit einzurichten.