Absatz eins,Es können nationale Emissionszertifikate für das Kalenderjahr
- Strichaufzählung2024 ab dem 1. April 2024 bis zum 31. Juli 2025 und
- Strichaufzählung2025 ab dem 1. April 2025 bis zum 31. Juli 2026
bei der zuständigen Behörde erworben oder im Falle der Nichtverwendung zurückgegeben werden.