Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins,
01.06.2023
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Es wird ein Einheitliches Patentgericht für die Regelung von Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung errichtet.
Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht der Vertragsmitgliedstaaten und unterliegt somit denselben Verpflichtungen nach dem Unionsrecht wie jedes nationale Gericht der Vertragsmitgliedstaaten.
30.03.2023
20011816
NOR40242150