bedeutet der Begriff „staatliche Subvention oder Unterstützung“ die diskriminierende Unterstützung einer bestimmten Fluggesellschaft direkt oder indirekt durch den Staat oder durch eine öffentliche oder private Stelle, die vom Staat benannt oder kontrolliert wird. Ohne Einschränkung kann dies die Verrechnung von Betriebsverlusten, die Bereitstellung von Kapital, nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder Darlehen zu Vorzugsbedingungen, die Gewährung finanzieller Vorteile durch Verzicht auf Gewinn oder die Einziehung fälliger Beträge, den Verzicht auf eine normale Rückzahlung verwendeter öffentlicher Mittel, Steuerfreibeträge, den Ausgleich finanzieller Belastungen durch die Behörden oder den diskriminierenden Zugang zu Flughafeneinrichtungen, Treibstoffen oder anderen angemessenen, für den normalen Betrieb von Luftverkehrsdiensten erforderlichen Einrichtungen umfassen.