Absatz eins,Der Bund verpflichtet sich, das IST-Austria als eine juristische Person des öffentlichen Rechts durch Bundesgesetz mit eigener Rechtspersönlichkeit dauerhaft zu errichten und gemeinsam mit dem Land Niederösterreich zu erhalten. Das IST-Austria dient der Spitzenforschung. Es ist berufen, neue Forschungsfelder zu erschließen und zu entwickeln. Die Lehre dient einer hochwertigen Postgraduiertenausbildung in Form von kombinierten Master-PhD-, PhD- und Post Doc-Programmen. Der Bund finanziert das IST-Austria auf Grundlage des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2020,. Dadurch wird die Finanzierung und Steuerung des IST-Austria als zentrale Forschungseinrichtung gemäß Paragraph 3, Absatz eins, FoFinaG im Rahmen seiner gesetzlichen oder sonst übertragenen Aufgaben sichergestellt.