jegliche Zahlungsmittel auf gesetzlich zulässigem Weg erwerben, besitzen und über sie verfügen;
Abkommen über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 197 aus 2021,
Vertrag – Multilateral
Artikel 8
01.02.2022
19/20 Amtssitzabkommen
Ohne irgendwelchen finanziellen Kontrollen, Vorschriften oder zeitlichen Einschränkungen unterworfen zu sein, kann das Büro ungehindert:
04.04.2023
20011802
NOR40241589