Abkommen über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 198 aus 2021,
Vertrag – Deutschland
Artikel 10
02.03.2022
59/06 Energie
Die Vertragsparteien treffen alle erforderlichen Maßnahmen auf innerstaatlicher Ebene und nehmen die erforderlichen Handlungen vor, um die Einhaltung ihrer Verpflichtung zur Solidarität und die Durchführung dieses Abkommens sicherzustellen.
02.03.2023
20011801
NOR40241576