Rückgabe von Archivalien
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 194 aus 2021,
Vertrag – Russische F
Paragraph 0
14.12.2021
13.12.2021
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Übereinkommen zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung und der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ über die Rückgabe von Archivalien
StF: BGBl. III Nr. 194/2021
Deutsch, Russisch
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Punkt 7 mit 14. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Das Österreichische Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt und die Föderale Staatseigene Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Seiten“ bezeichnet) haben sich
im Bestreben, die Frage der verbrachten Archivdokumente österreichischer Provenienz, die in der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Archiv“ bezeichnet) aufbewahrt werden, beizulegen, und
unter Berücksichtigung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation „über die Übergabe der im Zuge des Zweiten Weltkrieges verbrachten 22 Archivfonds österreichischer Provenienz an die Regierung der Republik Österreich“, GZ 1249 vom 25. September 2019,
auf Folgendes geeinigt:
25.01.2022
20011800
NOR40241561