Sicherheit der Seeschifffahrt – Protokoll von 2005 zum Protokoll
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2010,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
28.12.2021
14.10.2005
29/08 Strafrecht
(Übersetzung)
Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden *1)
StF: BGBl. III Nr. 86/2010 (NR: GP XXIV RV 582 AB 614 S. 57. BR: AB 8289 S. 783.)
Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
siehe Übereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1992,
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1992,.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde zum Protokoll wurde am 18. Juni 2010 beim Generalsekretär der IMO hinterlegt; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz 2, für Österreich mit 16. September 2010 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der IMO haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert, genehmigt oder sind ihm beigetreten:
Dominikanische Republik, Estland, Fidschi, Lettland, Liechtenstein, Marshallinseln, Nauru, Schweiz, Spanien, St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu.
Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der IMO unter http://www.imo.org/en/About/Conventions/StatusOfConventions/Pages/Default.aspx abrufbar:
Dänemark, Frankreich
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat China mit Wirksamkeit vom 2. April 2020 den Geltungsbereich auf die Sonderverwaltungsregion Macao ausgedehnt.
Die Vertragsstaaten dieses Protokolls –
als Vertragsparteien des am 10. März 1988 in Rom beschlossenen Protokolls zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden,
in der Erkenntnis, dass die Gründe für die Ausarbeitung des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt auch hinsichtlich fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, zutreffen,
unter Berücksichtigung der Bestimmungen der genannten Protokolle –
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
01.12.2022
20006914
NOR40241546