Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt, Amtsblatt Nummer L 84 vom 20.3.2014, Seite 72, umgesetzt. Mit Paragraphen 25 a und 25 b in der Fassung der Urheberrechts-Novelle 2021 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 244 aus 2021, wird die Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG Amtsblatt Nummer L 130 vom 17.05.2019 Seite 92, umgesetzt.