Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 225 aus 2021,
BG
Paragraph 16
31.12.2021
37/02 Kreditwesen
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
17.01.2022
20011784
NOR40241030