Absatz eins,Für die Zeit vom 22. November 2021 bis 26. Februar 2022 wird für den Schulbetrieb jedenfalls die Anwendung der Risikostufe 3 angeordnet. Kooperationen gemäß Paragraph 128 e, des Schulorganisationsgesetzes, zum Zweck der Lernunterstützung, der psychosozialen Unterstützung, sofern sie nicht bereits von Paragraph 3, Ziffer 8, umfasst sind, und zur Beratung von Schülerinnen und Schülern abschließender Klassen zur Bildungs- und Berufswahl sind zulässig.