Kurztitel

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 256 aus 2021,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 49,

Inkrafttretensdatum

01.01.2022

Abkürzung

LMSVG

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Verordnungsermächtigung für die Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union

Paragraph 49,

Der Bundesminister für Gesundheit hat mit Verordnung nähere Bestimmungen über die Eingang und den Handel innerhalb der Europäischen Union von Lebensmitteln tierischer Herkunft – einschließlich allenfalls erforderlicher Verbote, Einschränkungen, Ausnahmen und Bedingungen – zu erlassen, wenn und soweit dies nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technologie sowie zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder aus veterinärhygienischen Gründen erforderlich und soweit dies auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Union geboten ist.

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2022

Gesetzesnummer

20004546

Dokumentnummer

NOR40240875