Kurztitel

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 256 aus 2021,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 48,

Inkrafttretensdatum

01.01.2022

Abkürzung

LMSVG

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Eingang und Handel innerhalb der Europäischen Union von Lebensmitteln tierischer Herkunft

Paragraph 48,

  1. Absatz einsDie aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Staaten, die auf Grund entsprechender Abkommen als solche zu behandeln sind, nach Österreich verbrachten Lebensmittel tierischer Herkunft sind durch die Aufsichtsorgane in den Bestimmungsbetrieben regelmäßig zu kontrollieren.
  2. Absatz 2Wird auf Grund der Kontrolle gemäß Absatz eins, ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften wahrgenommen oder geben die Untersuchungen sonst in veterinär- oder sanitätspolizeilicher Hinsicht Anlass zu Bedenken, so sind folgende Maßnahmen in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Rechtsakten der Europäischen Union anzuordnen:
    1. Ziffer eins
      die Zulassung der Sendung zu einem anderen Zweck als zum menschlichen Genuss, wenn diese Sendung in einen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassenen und regelmäßig behördlich kontrollierten Betrieb verbracht und dort bestimmungsgemäß behandelt wird, oder
    2. Ziffer 2
      die Rücksendung an den Versenderstaat oder
    3. Ziffer 3
      die unschädliche Beseitigung.

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2022

Gesetzesnummer

20004546

Dokumentnummer

NOR40240874