Alkoholsteuergesetz 2022
Bundesgesetzblatt Nr. 703 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 227 aus 2021,
BG
Paragraph 83
01.01.2022
23.12.2025
AlkStG 2022
32/05 Verbrauchsteuern
Der Inhaber eines Freischeins hat auf Verlangen des Zollamts Österreich für einen bestimmten Zeitraum aus den zu führenden Aufzeichnungen die Alkoholmengen rechnerisch zu ermitteln, die in dem Betrieb in Erzeugnissen aufgenommen, verwendet und aus dem Betrieb weggebracht wurden. Paragraph 81, Absatz eins, gilt sinngemäß.
30.12.2025
10004876
NOR40240826