Absatz eins,Bei Eingaben an Gerichte, die Verfahren mit Hilfe von automationsunterstützter Datenverarbeitung durchzuführen haben, sind in den folgenden Fällen Formblätter zu verwenden:
- Ziffer einsfür Klagen bei Bezirks- und Landesgerichten, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist, ZPForm58a “Mahnklage”;
- Ziffer 2für Klagen in Arbeitsrechtssachen, über die ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist, ASGFormZB2 “arbeitsrechtliche Mahnklage”;
- Ziffer 3für Anträge auf Exekutionsbewilligung E-Antr1 “Exekutionsantrag”.