Absatz eins,Über Antrag der Person, die sich um einen Befähigungsausweis dieses Hauptstückes bewirbt, kann dessen Berechtigungsumfang eingeschränkt werden
- Ziffer einsauf bestimmte Fahrzeugarten,
- Ziffer 2auf eine bestimmte Fahrzeuglänge,
- Ziffer 3auf einzelne Gewässer oder Gewässerteile oder
- Ziffer 4auf Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen.