Kurztitel

Schifffahrtsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 230 aus 2021,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 144

Inkrafttretensdatum

17.01.2022

Abkürzung

SchFG

Index

94/01 Schiffsverkehr

Text

Befähigungsausweise des Bundesheeres

Paragraph 144,

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,, Innovation und Technologie Anmerkung eins, ) hat Personen, die über einen Befähigungsausweises zur selbstständigen Führung von Fahrzeugen des Bundesheeres verfügen, über Antrag einen Befähigungsausweis gemäß diesem Hauptstück auszustellen, wenn der Berechtigungsumfang des Befähigungsausweises des Bundesheeres zumindest dem des Befähigungsausweises gemäß diesem Hauptstück entspricht.

(______________

Anmerkung eins, : Artikel 2, Ziffer 6, der Novelle, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2025, lautet: „In [...] Paragraph 144,, [...] wird jeweils die Wortfolge „für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ durch die Wortfolge „für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“ ersetzt.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2025

Gesetzesnummer

10012703

Dokumentnummer

NOR40240229