Absatz eins,Für folgende Schiffsführungsaufgaben, die im Hinblick auf die Sicherheit des Fahrzeuges und von Personen eine besondere Qualifikation erfordern, ist eine zusätzliche Berechtigung vorgeschrieben:
- Ziffer einsdas Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter gemäß Artikel 8, der Richtlinie 2017/2397/EU,
- Ziffer 2das Befahren von Binnenwasserstraßenabschnitten mit besonderen Risiken,
- Ziffer 3die Fahrt unter Radar,
- Ziffer 4das Führen von Fahrzeugen, die mit Flüssigerdgas betrieben werden,
- Ziffer 5das Führen von Großverbänden,
- Ziffer 6die Beförderung von Fahrgästen (nur bei Schiffsführerzeugnissen gemäß dem 3. Hauptstück).