Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 202 aus 2021,
BG
Paragraph 2
14.12.2021
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
14.12.2021
20011751
NOR40239953