Absatz eins,Der Bund hat dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) für den laufenden Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks im Jahr 2022 maximal folgende Beträge zur Verfügung zu stellen:
- Ziffer eins4,25 Mio € für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten;
- Ziffer 20,75 Mio € für Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung.