externe Dienstleister, Patientenanwälte nach dem Unterbringungsgesetz (UbG), BGBl. Nr. 155/1990, Bewohnervertreter gemäß HeimAufG, Patienten-, Behinderten- und Pflegeanwälte sowie Mitglieder von eingerichteten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (gemäß dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, BGBl. III Nr. 190/2012, sowie gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008).externe Dienstleister, Patientenanwälte nach dem Unterbringungsgesetz (UbG), Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1990,, Bewohnervertreter gemäß HeimAufG, Patienten-, Behinderten- und Pflegeanwälte sowie Mitglieder von eingerichteten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (gemäß dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 190 aus 2012,, sowie gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008,).