externe Dienstleister, Bewohnervertreter gemäß dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG), BGBl. I Nr. 11/2004, Patienten-, Behinderten- und Pflegeanwälte, Organe der Pflegeaufsicht zur Wahrnehmung der nach landesgesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Aufgaben sowie Mitglieder von eingerichteten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (gemäß dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, BGBl. III Nr. 190/2012, sowie gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008).externe Dienstleister, Bewohnervertreter gemäß dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2004,, Patienten-, Behinderten- und Pflegeanwälte, Organe der Pflegeaufsicht zur Wahrnehmung der nach landesgesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Aufgaben sowie Mitglieder von eingerichteten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (gemäß dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 190 aus 2012,, sowie gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2008,).