Absatz eins,Meldepflichtig sind jene natürlichen oder juristischen Personen sowie eingetragene Personengesellschaften,
- Ziffer einsdie ihren Sitz/Wohnsitz im Inland haben,
- Ziffer 2die schwerpunktmäßig Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Abschnitte B bis J, L bis N, P bis S sowie der Gruppe 64.2 und der Abteilung 66 der ÖNACE 2008 selbständig und regelmäßig verrichten,
- Ziffer 3deren Gesamterlöse (exklusive Umsatzsteuer) aus für das Ausland erbrachten grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Dienstleistungs-Exporte) oder deren Gesamtaufwendungen (exklusive Umsatzsteuer) für aus dem Ausland bezogene grenzüberschreitende Dienstleistungen (Dienstleistungs-Importe) in dem der aktuellen Meldeperiode vorangegangenen Kalenderjahr die Meldegrenze gemäß Paragraph 9, erreicht oder überschritten haben.