Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2001, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 500 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 5
01.12.2021
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Bezugszeitraum:
ab 1.1.2021 vergleiche Paragraph 6, Absatz 6,)
Werden die Pauschbeträge in Anspruch genommen, dann können daneben keine anderen Werbungskosten, ausgenommen jene Werbungskosten, die gemäß Paragraph 16, Absatz 3, EStG 1988 nicht auf den Pauschbetrag anzurechnen sind, aus dieser Tätigkeit geltend gemacht werden.
01.12.2021
20001618
NOR40239280