Absatz eins,Die FMA hat auf Einzelbasis, subkonsolidierter und konsolidierter Basis Systemrelevante Institute mit Sitz im Inland zu ermitteln. Die FMA hat das Finanzmarktstabilitätsgremium über Systemrelevante Institute, die im Inland tätig sind, diesen Systemrelevanten Instituten zugewiesene Kapitalpufferanforderungen, gegebenenfalls Anpassungen ihrer Kapitalpufferanforderungen und ausgenutzte Anwendungsspielräume hinzuweisen. Das Finanzmarktstabilitätsgremium kann die FMA auf Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen hinweisen, die möglicherweise als Systemrelevantes Institut einzustufen oder nicht mehr einzustufen sind, und der FMA empfehlen, einen Kapitalpuffer für Systemrelevante Institute mit Sitz im Inland vorzuschreiben. Kommt die FMA dieser Empfehlung nicht nach, hat sie dies dem Finanzmarktstabilitätsgremium unter Beilage der maßgeblichen Unterlagen zu begründen. Die FMA hat Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen per Bescheid als Systemrelevantes Institut einzustufen.