Absatz einsDie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind zur Feststellung der Identität eines Menschen ermächtigt,
- Ziffer einswenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er stehe im Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff oder könne über einen solchen Angriff Auskunft erteilen;
- Ziffer 2wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort
- Litera amit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlungen ereignen oder
- Litera bflüchtige Straftäter oder einer Straftat Verdächtige verbergen;
- Ziffer 3wenn er sich anscheinend im Zustand der Hilflosigkeit befindet und die Feststellung der Identität für die Hilfeleistung erforderlich scheint;
- Ziffer 4wenn der dringende Verdacht besteht, daß sich an seinem Aufenthaltsort Fremde befinden, die nicht zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind;
- Ziffer 5wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es handle sich
- Litera aum einen abgängigen Minderjährigen (Paragraph 162, Absatz eins, ABGB, Paragraphen 107, Absatz 3, Ziffer 4, oder 111c AußStrG) oder
- Litera bum einen Menschen, der auf Grund einer psychischen Krankheit das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet oder
- Litera cum einen Untersuchungshäftling oder Strafgefangenen, der sich der Haft entzogen hat oder
- Litera dum einen Menschen, zu dessen Wohl ein Gericht eine Verfügung gemäß Paragraph 259, Absatz 4, ABGB getroffen hat;
- Ziffer 6wenn nach den Umständen anzunehmen ist, der Betroffene habe im Zuge einer noch andauernden Reisebewegung die Binnengrenze überschritten oder werde sie überschreiten;
- Ziffer 7wenn der Betroffene entlang eines vom internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrsweges unter Umständen angetroffen wird, die für grenzüberschreitend begangene gerichtlich strafbare Handlungen typisch sind;
- Ziffer 8wenn dies für die Verhängung eines Betretungsverbots nach Paragraph 36 a, oder eines Betretungs- und Annäherungsverbots nach Paragraph 38 a, sowie für die Überprüfung und Durchsetzung derselben notwendig ist;
- Ziffer 9wenn dies für die Verhängung eines Betretungsverbots in einem Sicherheitsbereich bei Sportgroßveranstaltungen gemäß Paragraph 49 a und die Durchsetzung desselben notwendig ist.