Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 202 aus 2021,
BG
Paragraph 503
14.12.2021
EO
23/04 Exekutionsordnung
Paragraph 382 f, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 202 aus 2021, tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft. Ein Auftrag zur Kontaktierung einer Beratungsstelle für Gewaltprävention und zur Teilnahme an einer solchen Beratung kann auch in Verfahren über einstweilige Verfügungen erteilt werden, die vor dem Inkrafttreten eingeleitet worden sind.
14.12.2021
10001700
NOR40238966