Absatz eins,Der Vorgang der Online-Identifikation ist vorbehaltlich der Fälle gemäß Absatz 2, abzubrechen, wenn
- Ziffer einseine geeignete Überprüfung des potentiellen Kunden oder des amtlichen Lichtbildausweises oder von beiden unter Berücksichtigung der verfahrensbezogenen Sicherungsmaßnahmen (Paragraph 4,) nicht möglich ist,
- Ziffer 2bei Vorliegen sonstiger Unstimmigkeiten,
- Ziffer 3bei Vorliegen sonstiger Unsicherheiten.