Kurztitel
Erklärung des Generalkollektivvertrages zu Corona-Maßnahmen zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 451/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 451 aus 2021,
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Inhalt der Satzung
§ 2.Paragraph 2,
Der zwischen Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund am 8. September 2021 abgeschlossene
Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen
beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 541/2021 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. September 2021 kundgemacht, wird zur Satzung erklärt.beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 541 aus 2021, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. September 2021 kundgemacht, wird zur Satzung erklärt.