Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1968, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 185 aus 2021,
BG
Artikel eins, Paragraph 3,
29.10.2021
AE-GG
64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht
Für die Fälle, in denen keine geeignete Person zur Verfügung steht, die die in Betracht kommenden, auf Grund der Paragraphen eins und 2 vorgeschriebenen Anstellungserfordernisse erfüllt, kann die Ausführungsgesetzgebung für die auf die Dauer dieser Voraussetzung stattfindende Verwendung in einem kündbaren Dienstverhältnis, das keinen Anspruch auf Umwandlung in ein unkündbares Dienstverhältnis gibt, folgende Anstellungserfordernisse als ausreichend anerkennen:
Aushilfe, Hospitierzeit, Lehrbefähigungsprüfung
02.11.2021
10008227
NOR40238679