Kurztitel

Telekommunikationsgesetz 2021

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 190 aus 2021,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 195,

Inkrafttretensdatum

01.11.2021

Abkürzung

TKG 2021

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Telekom-Control-Kommission

Paragraph 195,

  1. Absatz einsZur Erfüllung der in Paragraph 198, genannten Aufgaben ist die Telekom-Control-Kommission eingerichtet.
  2. Absatz 2Die Telekom-Control-Kommission ist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH angesiedelt. Die Geschäftsführung der Telekom-Control-Kommission obliegt der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Telekom-Control-Kommission ist das Personal der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH an die Weisungen des Vorsitzenden oder des in der Geschäftsordnung bezeichneten Mitgliedes gebunden.
  3. Absatz 3Die Mitglieder der Telekom-Control-Kommission sind gemäß Artikel 20, Absatz 2, B-VG bei der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2021

Gesetzesnummer

20011678

Dokumentnummer

NOR40238653