Kurztitel

VO Rekapitalisierungsmaßnahmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 416 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.10.2021

Index

31/04 Bundesbeteiligungen

Text

Gewährung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Paragraph eins,

Die Gewährung von Rekapitalisierungsmaßnahmen, die zur Erhaltung der langfristigen Zahlungsfähigkeit von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind, durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2021

Gesetzesnummer

20011664

Dokumentnummer

NOR40238138