Absatz eins,Das Dokument, das
- Ziffer einsanlässlich der Ausschüttung von Dividenden an vorhandene Aktieninhaber in Form von Aktien derselben Gattung wie die Aktien, für die solche Dividenden ausgeschüttet werden, gemäß Artikel eins, Absatz 4, Buchstabe h oder Absatz 5, Buchstabe g der Verordnung (EU) 2017/1129 oder
- Ziffer 2anlässlich des Angebots oder der Zuteilung von Wertpapieren an derzeitige oder ehemalige Führungskräfte oder Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber oder von einem verbundenen Unternehmen, gemäß Artikel eins, Absatz 4, Buchstabe i oder Absatz 5, Buchstabe h der Verordnung (EU) 2017/1129,
zur Verfügung gestellt wird und die Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ersetzt, hat mindestens die in Absatz 2, genannten Angaben zu enthalten und muss kurz und in allgemein verständlicher Form abgefasst sein.