Absatz eins,Löst der Verbraucher den Vertrag auf, so darf er die digitale Leistung nicht mehr nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen.
Verbrauchergewährleistungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2021,
BG
Paragraph 25
01.01.2022
VGG
20/06 Konsumentenschutz
10.09.2021
20011654
NOR40237886