Absatz eins,Wenn die digitale Leistung mangelhaft ist, kann der Verbraucher unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen entweder die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen oder den Preis mindern oder den Vertrag auflösen.
Verbrauchergewährleistungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2021,
BG
Paragraph 20
01.01.2022
VGG
20/06 Konsumentenschutz
10.09.2021
20011654
NOR40237881