ihrer Beschreibung im Vertrag entsprechen sowie die Art, Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und sonstigen Merkmale aufweisen, die sich aus dem Vertrag ergeben,
Verbrauchergewährleistungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2021,
BG
Paragraph 5
01.01.2022
VGG
20/06 Konsumentenschutz
Der Unternehmer haftet dafür, dass die Ware oder die digitale Leistung die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat. Sie muss insbesondere, soweit zutreffend,
10.09.2021
20011654
NOR40237866