Verbrauchergewährleistungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 175 aus 2021,
BG
Paragraph 4
01.01.2022
VGG
20/06 Konsumentenschutz
Der Unternehmer leistet Gewähr, dass die von ihm übergebene Ware oder die von ihm bereitgestellte digitale Leistung dem Vertrag entspricht, also keinen Mangel aufweist. Er haftet somit dafür, dass die von ihm erbrachte Leistung die vertraglich vereinbarten Eigenschaften (Paragraph 5,) sowie die objektiv erforderlichen Eigenschaften (Paragraph 6,) hat, dass gegebenenfalls die Aktualisierungspflicht nach Paragraph 7, erfüllt wird und dass im Fall des Paragraph 8, die Montage, Installation oder Integration sachgemäß durchgeführt wird.
10.09.2021
20011654
NOR40237865