Absatz eins,Die im IKT-gestützten Unterricht eingesetzten IT-Systeme und Dienste haben den Videoeinsatz und die Präsentationsmöglichkeiten zu unterstützen.
IKT-Schulverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 2021,
römisch fünf
Paragraph 13
01.09.2021
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht; 70/06 Schulunterricht; 70/11 Sonstiges Schulen
Videoaufnahme
31.08.2021
20011647
NOR40237643